Verein zur Förderung der Erforschung des südostbayerischen Meteoritenkrater-Streufeldes e.V.

Nachlese zur Jahreshauptversammlung mit Jahresvortrag

Die Jahreshauptversammlung des Chiemgau-Impakt e.V. fand bei reger Beteiligung der Mitglieder am 8. April 2016 im Traunsteiner Aubräu in gewohnt harmonischer Atmosphäre statt.

Dem Tätigkeitsbericht des Vorstandes folgten Kassenbericht mit Lob und „Absegnung“ durch die Kassenprüfer sowie die üblichen Neuwahlen für die nächsten drei Jahre. Bis auf eine Ausnahme gab es keine personellen Veränderungen. Die Ausnahme: Als neuer zweiter stellvertretender Vereinsvorsitzender wurde Philipp Mayer gewählt, der seinen Vater Werner Mayer, Gründungsmitglied und Mitinitiator der Chiemgau-Impaktforschung, in dieser Funktion beerbt. Einhellig wurde begrüßt, dass ein junges Mitglied des Vereins sich derart in die Pflicht nehmen lässt. Ebenfalls auf große Zustimmung stieß der Vorschlag, Werner Mayer und Rudi Behr zu Ehrenmitgliedern des Vereins zu ernennen.

Nach der Mitgliederversammlung füllte sich der Saal für den Jahresvortrag, und es trat ein, was sich jeder Veranstalter wünscht, dass nämlich mehr Zuhörer erschienen, als der Raum fassen konnte.

Wie angekündigt, trugen Barbara Rappenglück M.A., Prof. Ernstson und Dr. Michael Rappenglück vor, wobei am Anfang ein ausführlicher Rückblick auf die CIRT-Forschungen und CIRT-Aktivitäten des vergangenen Jahres stand (Barbara Rappenglück M.A.) und insbesondere noch einmal der große Erfolg der Ausstellung zum Chiemgau-Kometen in Traunstein im vergangenen Jahr herausgestellt wurde. Kernthema des zweiten Teils (Prof. Ernstson) war neben den neuen Erkenntnissen zu einem gewaltigen Chiemsee-Tsunami im Zusammenhang mit dem Chiemgau-Impakt einmal wieder der Tüttensee, diesmal mit der Botschaft: „Das Toteisloch ist kaputt – endgültig“ (Zitat 1.Vereinsvorsitzender Sepp Konhäuser, Presseartikel), was sich auf die neuen tiefreichenden Bodenradar-Untersuchungen und die Ergebnisse der tschechischen Kollegen von der Akademie der Wissenschaften in Prag bezog.

Der Streit mit den Geologen vom LfU und mit lokalen Geologen gerade in Bezug auf die Entstehung des Tüttensees war dann auch insbesondere der Anlass, im dritten Teil (Dr. Rappenglück) auf wissenschaftliches Arbeiten und auf die Forschung, wie sie sein sollte und wie sie nicht sein sollte, einzugehen.

Dr. Rappenglück zitierte unter anderem Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832): „Es wird aber in den Wissenschaften auch zugleich dasjenige als Eigentum angesehen, was man auf Akademien überliefert erhalten und gelernt hat. Kommt nun einer, der etwas Neues bringt, das mit unserm Credo, das wir seit Jahren nachbeten und wiederum anderen überliefern, in Widerspruch steht und es wohl gar zu stürzen droht, so regt man alle Leidenschaften gegen ihn auf und sucht ihn auf alle Weise zu unterdrücken. Man sträubt sich dagegen, wie man nur kann; man tut, als höre man nicht, als verstände man nicht; man spricht darüber mit Geringschätzung, als wäre es gar nicht der Mühe wert, es nur anzusehen und zu untersuchen; und so kann eine neue Wahrheit lange warten, bis sie sich Bahn macht.

Und Arthur Schopenhauer (1788-1860) „empfiehlt“: Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob. Das Persönlichwerden besteht darin, daß man von dem Gegenstand des Streites (weil man da verlornes Spiel hat) abgeht auf den Streitenden und seine Person irgend wie angreift: man könnte es nennen argumentum ad personam, zum Unterschied vom argumentum ad hominem: dieses geht vom rein objektiven Gegenstand ab, um sich an das zu halten, was der Gegner darüber gesagt oder zugegeben hat. Beim Persönlichwerden aber verläßt man den Gegenstand ganz, und richtet seinen Angriff auf die Person des Gegners: man wird also kränkend, hämisch, beleidigend, grob. Es ist eine Appellation von den Kräften des Geistes an die des Leibes, oder an die Tierheit. Diese Regel ist sehr beliebt, weil jeder zur Ausführung tauglich ist, und wird daher häufig angewandt.

Dr. Rappenglück: Vergleiche mit dem Vorgehen der Kritiker des CIRT sind nicht unzulässig!